Wenn eine Kündigung ins Haus steht und man gleichzeitig krank ist, geraten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unsicherheit: Wer zahlt überhaupt weiter? Welche Fristen gelten, und wie lässt sich die Situation rechtlich sicher gestalten? In diesem umfassenden Leitfaden klären wir, wer nach Kündigung im Krankenstand zahlt, welche Optionen bestehen und wie man sich optimal absichert. Dabei beziehen wir uns auf die gängigen Regelungen in Österreich und zeigen praxisnahe Schritte auf, damit Sie Ihre Ansprüche klar erkennen und logisch umsetzen können.

Wenn eine Kündigung ins Haus steht und man gleichzeitig krank ist, geraten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unsicherheit: Wer zahlt überhaupt weiter? Welche Fristen gelten, und wie lässt sich die Situation rechtlich sicher gestalten? In diesem umfassenden Leitfaden klären wir, wer nach Kündigung im Krankenstand zahlt, welche Optionen bestehen und wie man sich optimal absichert. Dabei beziehen wir uns auf die gängigen Regelungen in Österreich und zeigen praxisnahe Schritte auf, damit Sie Ihre Ansprüche klar erkennen und logisch umsetzen können.

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Unter einer Kündigung im Krankenstand versteht man eine Kündigung, die während einer Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen wird bzw. während einer bestehenden Krankschreibung erfolgt. Dabei gilt es, zwei Ebenen zu unterscheiden: die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber und das Krankengeld von der Krankenversicherung (Krankenkasse). Solange das Arbeitsverhältnis noch besteht (innerhalb der Kündigungsfrist), greift oft die gesetzliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung oder wenn das Arbeitsverhältnis formal beendet ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld von der Krankenversicherung bezogen werden.

Ein zentraler Gedanke: Wer zahlt nach Kündigung im Krankenstand, hängt maßgeblich davon ab, ob man sich noch im bestehenden Arbeitsverhältnis befindet oder ob bereits eine Beendigung vorliegt. In vielen Fällen greift die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall während der Kündigungsfrist, danach geht es in die Absicherung durch Krankenkasse oder, falls vorhanden, in andere Unterstützungsformen über.

Während der Kündigungsfrist bleibt das Arbeitsverhältnis grundsätzlich bestehen. Das bedeutet: Wenn Sie krank werden oder krank sind, obwohl Ihr Arbeitsverhältnis noch läuft, hat der Arbeitgeber in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (EFZG). Diese Nachzahlung erfolgt in der Praxis in der Regel bis zu sechs Wochen pro Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten. Die konkrete Dauer kann je nach Einzelfall variieren, aber der Grundsatz bleibt: Der Arbeitgeber zahlt, solange der Arbeitsvertrag besteht und die Kriterien der Entgeltfortzahlung erfüllt sind.

Wichtig zu beachten: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine Lohnersatzleistung, die direkt vom Arbeitgeber getragen wird. Nach Ablauf der vorgesehenen Frist kann, sofern die Arbeitsfähigkeit noch nicht wiederhergestellt ist, ein Wechsel in das Krankengeld erfolgen. Um Missverständnisse zu vermeiden, melden Sie Ihre Krankschreibung zeitnah dem Arbeitgeber und lassen sich ggf. eine schriftliche Bestätigung über die Fortzahlung ausstellen.

Kommt es nach Ablauf der Entgeltfortzahlung zu einer weiteren Arbeitsunfähigkeit, kann Krankengeld durch die Krankenversicherung erfolgen, sofern Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und weiterhin eine Versicherungspflicht bzw. eine Beitragsbasis haben. Das Krankengeld dient dazu, die wirtschaftliche Existenz während der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit zu sichern, wenn das Einkommen durch den Arbeitgeber nicht mehr fortgezahlt wird. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie krankenversichert sind, die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt ist und dass aus Ihrer Beschäftigung Beiträge an die Krankenversicherung gezahlt wurden.

In der Praxis bedeutet das: Nach der letzten Zahlung durch den Arbeitgeber kann ein Anspruch auf Krankengeld entstehen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Krankenversicherungsträger und der individuellen Versicherungssituation. Der Prozess läuft in der Regel über die ärztliche Krankschreibung, die Meldung an die Krankenversicherung und die Prüfung durch Ihre Krankenkasse. Klären Sie rechtzeitig, welche Unterlagen benötigt werden, um einen zügigen Leistungsbeginn sicherzustellen.

Eine Kündigung während einer bestehenden Krankschreibung ist rechtlich möglich, kann aber besondere Folgen haben. Grundsätzlich ist eine Kündigung während einer Krankheit nicht automatisch unwirksam oder rechtswidrig; sie muss jedoch sachlich gerechtfertigt sein und bestimmten Schutzregelungen entsprechen. In der Praxis kann eine Kündigung während der Krankschreibung häufiger geprüft werden, insbesondere wenn die Krankheit lange andauert oder der Verdacht einer unzulässigen Diskriminierung besteht. In solchen Fällen empfiehlt es sich, frühzeitig eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und sich ggf. an den Betriebsrat oder an eine Arbeitnehmerkammer zu wenden.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Die krankheitsbedingte Kündigungsschutzregelung variiert je nach Dauer der Beschäftigung, Art der Erkrankung und individuellen Umständen.
  • Eine Kündigung während einer längeren Krankschreibung kann unter Umständen als rechtswidrig eingestuft werden, wenn sie lediglich aus dem Grund einer Erkrankung erfolgt.
  • Bei Unsicherheit sollten Betroffene zeitnah eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und Belege sammeln (ärztliche Atteste, Mitteilungen des Arbeitgebers, Schriftverkehr).

Bei bestimmten Erkrankungen oder in bestimmten Lebenssituationen kann ein besonderer Kündigungsschutz greifen, etwa während der Mutterschutzfrist oder bei längeren Arbeitsunfähigkeiten. In solchen Fällen gilt es, die individuellen Rahmenbedingungen zu prüfen und gegebenenfalls Schutzmechanismen wie den Betriebsrat oder spezialisierte Rechtsberatung zu nutzen. Der Kern bleibt aber: Wer zahlt nach Kündigung im Krankenstand, wird durch EFZG, Krankengeld und ggf. weitere gesetzliche Bestimmungen bestimmt. Informieren Sie sich frühzeitig, welche Ansprüche in Ihrem konkreten Fall greifen.

Nach der Kündigung steht oft der Fragekomplex im Raum: Wie geht es weiter, wenn man krank ist? Wichtig ist zu verstehen, dass die Zeit zwischen Kündigung und einer potenziellen Arbeitslosigkeit unterschiedlich geregelt ist. Während der Krankengeldphase bleibt die Absicherung durch die Krankenversicherung im Vordergrund; Arbeitslosengeld (Unterstützung durch das Arbeitsmarktservice, AMS) wird in der Regel erst dann relevant, wenn Sie als arbeitslos gemeldet sind und die gesundheitliche Arbeitsfähigkeit feststellen kann. Das bedeutet konkret:

  • Wenn Sie krank sind und bereits gekündigt wurden, prüfen Sie, ob noch Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber möglich ist oder ob die Krankenkasse Krankengeld zahlt.
  • Eine direkte Bezugsquelle für Arbeitslosengeld besteht in der Regel erst, wenn Sie dem Arbeitsmarktservice zur Verfügung stehen, was bedeutet, dass Sie arbeitsfähig und suchend sein müssen. Eine Krankschreibung kann diesen Status vorübergehend beeinflussen.
  • Wenden Sie sich frühzeitig an das AMS, um Ihre individuelle Situation zu klären und gegebenenfalls eine Sperrzeit oder Zuschüsse zu besprechen.

Praktisch bedeutet das: Wer nach Kündigung im Krankenstand steht, sollte eine klare Strategie haben, wie und wann er wieder verfügbar wird, um eine nahtlose finanzielle Absicherung sicherzustellen. Die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, der Krankenversicherung und ggf. dem AMS ist hierbei besonders hilfreich.

Anna arbeitet seit 10 Monaten in einem Unternehmen. Kurz vor Ablauf der Probezeit wird sie gekündigt, während sie sich gerade von einer Grippe erholt. Das Arbeitsverhältnis besteht noch bis zum Ende der Kündigungsfrist. In diesem Zeitraum greift die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. Sobald die sechs Wochen oder die maximale Dauer der EFZG-Ansprüche erreicht sind und die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht, erfolgt in der Regel der Übergang zu Krankengeld durch die Krankenversicherung. Anna sollte sicherstellen, dass der Krankenversicherer alle erforderlichen Atteste zeitnah erhält und die Unterlagen für das Krankengeld prüft.

Bernd ist zwei Jahre im Unternehmen, hat jedoch aufgrund einer längerfristigen Erkrankung eine Krankschreibung. Das Unternehmen kündigt aufgrund einer Umstrukturierung. Bernd erhält innerhalb der Kündigungsfrist Entgeltfortzahlung, solange die Krankheit die Kriterien erfüllt. Wenn die Krankschreibung länger andauert, prüft Bernd, ob Krankengeld von der Krankenversicherung gezahlt wird. Zusätzlich kann eine Beratung durch den Betriebsrat sinnvoll sein, um soziale Folgeschritte zu planen.

Clara hat eine Kündigung erhalten, nachdem ihre Arbeitsunfähigkeit bereits begonnen hatte und die EFZG-Frist bald endet. In diesem Fall endet die gesetzliche Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mit dem Ende der Kündigungsfrist. Danach greift in der Regel Krankengeld durch die Krankenversicherung, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist hier, dass Clara sich frühzeitig um die әrztliche Attestlage, den Krankenkassennachweis und die Antragswege kümmert, damit der Übergang zum Krankengeld ohne Unterbrechung erfolgt.

Um den Prozess transparent zu gestalten, hier eine kompakte Liste mit praktischen Schritten:

  • So früh wie möglich dem Arbeitgeber die Krankschreibung melden und eine Bestätigung über die Fortzahlung anfordern.
  • Kontakt mit der Krankenversicherung aufnehmen, sofern die Entgeltfortzahlung endet und Krankengeld beantragt werden soll. Klären Sie die Unterlagen, die benötigt werden (ärztliche Atteste, Arbeitsunfähigkeitsnachweise, Versicherungsnummer).
  • Fristen beachten: Die EFZG-Details gelten in der Regel zeitlich, aber individuelle Regeln hängen vom Vertrag und Unternehmen ab. Klären Sie offene Fragen rechtzeitig.
  • Bei Unklarheiten zum Anspruch auf Arbeitslosengeld: rechtzeitig beim AMS informieren und ggf. Beratung in Anspruch nehmen.
  • Dokumentieren Sie alle Vorgänge (Schreiben des Arbeitgebers, Atteste, Schriftverkehr), falls später eine rechtliche Überprüfung sinnvoll ist.

Wenn Unsicherheit oder Streit besteht, helfen folgende Schritte, um die Situation rechtssicher zu klären:

  • Regelmäßige Kommunikation mit dem Arbeitgeber, möglichst schriftlich, um Fristen und Ansprüche festzuhalten.
  • Kontaktaufnahme mit der Krankenversicherung, um den Status des Krankengeldanspruchs zu klären und die richtigen Unterlagen zu sichern.
  • Bei Verdacht auf eine unrechtmäßige Kündigung während der Krankheit rechtliche Beratung suchen (z. B. unabhängige Rechtsberatung, Arbeiterkammer, Gewerkschaft oder Fachanwälte für Arbeitsrecht).
  • In komplizierten Fällen den Betriebsrat einschalten, sofern vorhanden, um Schutzrechte durchzusetzen.

Wo liegen die typischen Stolpersteine, die im Alltag zu Irrtümern führen? Einige häufige Missverständnisse:

  • Missverständnis: „Die Kündigung beendet sofort alle Ansprüche.“ Fakt ist: Oft besteht noch ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung während des weiteren Kündigungszeitraums; danach zahlt die Krankenversicherung das Krankengeld, sofern Anspruch besteht.
  • Missverständnis: „Krankengeld zahlt der Arbeitgeber.“ Fakt ist: Krankengeld kommt von der Krankenversicherung, nicht vom Arbeitgeber, sobald die Entgeltfortzahlung endet.
  • Missverständnis: „Eine Kündigung während der Krankheit ist automatisch rechtswidrig.“ Fakt ist: Es kann rechtlich zulässig sein, aber es hängt von den konkreten Umständen ab; Beratung ist sinnvoll.

Zusammengefasst gilt folgendes Prinzip: Wer zahlt nach Kündigung im Krankenstand, hängt vom zeitlichen Ablauf ab. Während der Kündigungsfrist greift in der Regel die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. Wenn die Krankschreibung darüber hinaus fortbesteht, wird in der Regel Krankengeld von der Krankenversicherung gezahlt, sofern Anspruch besteht. Nach Ablauf der EFZG-Frist endet die Arbeitgeberzahlung, und der Anspruch auf Krankengeld hängt von der Versicherungssituation und dem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ab. Der Übergang in mögliche Leistungen wie Arbeitslosengeld durch das AMS hängt davon ab, ob Sie arbeitsfähig und verfügbar sind. In jedem Fall ist es hilfreich, frühzeitig Informationen bei Arbeitgeber, Krankenkasse und AMS einzuholen und sich rechtlich beraten zu lassen, falls Unklarheiten bestehen.

  • Notieren Sie das Kündigungsdatum und das Datum des letzten Arbeitstags während der Kündigungsfrist.
  • Melden Sie Ihre Krankschreibung umgehend dem Arbeitgeber und holen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Fortzahlung.
  • Klären Sie mit der Krankenversicherung, welche Unterlagen benötigt werden, um Krankengeld zu beantragen, und reichen Sie diese zeitnah ein.
  • Informieren Sie sich beim AMS über mögliche Ansprüche auf Arbeitslosengeld und über Sperrzeiten, falls Sie nicht sofort arbeitsfähig sind oder sich auf eine neue Stelle bewerben.
  • Bei Zweifeln: Suchen Sie rechtliche Beratung, insbesondere wenn der Fall komplex ist oder ein längerer Krankheitsverlauf vorliegt.

Was bedeutet „Wer zahlt nach Kündigung im Krankenstand“ in der Praxis? Es bedeutet vor allem: Die Zahlungswege unterscheiden sich je nach Phase – Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber während der Kündigungsfrist und Krankengeld durch die Krankenversicherung danach. Wer nach Kündigung im Krankenstand ganz sicher gehen möchte, sollte die Fristen, Unterlagen und Ansprechpartner klar im Blick behalten und frühzeitig Rat holen. So lässt sich eine belastende Situation besser überstehen, und Sie können Ihre Rechte gezielt durchsetzen, ohne finanzielle Engpässe befürchten zu müssen.

Wenn Sie auf der Suche nach Antworten sind, denken Sie daran: Wer zahlt nach Kündigung im Krankenstand? Die Antwort hängt davon ab, an welchem Punkt Sie sich befinden – während der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber, danach durch die Krankenversicherung, und bei Bedarf mit Unterstützung durch AMS. Mit dem richtigen Plan und der passenden Beratung lässt sich diese Phase sicher navigieren.